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Friedrich Mecklenburg-Schwerin, Herzog

Friederich, Von Gottes Gnaden, Herzog zu Mecklenburg ... Ehrsame, liebe Getreue! Da Uns von Bürgermeistere und Rath Unserer Vorderstädte Parchim und Güstrow ... angezeiget worden, was Maassen aus Anlaß des § 20. ... in Unserer InterimsOrdnung ... : Schwerin, den 6ten Novembr. 1771.

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1771?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn874868092

Abstract: Ergänzung zur Verordnung die rechtlichen Anordnungen für minderjährigen Ehefrauen in Konkurs-Prozessen betreffend

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