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Friedrich Mecklenburg-Schwerin, Herzog

Wir Friederich, Von Gottes Gnaden Herzog zu Mecklenburg ... Wann Wir mißfällig vernehmen, daß verschiedene Commercianten und selbst Unsere eigene Unterthanen sich unterstehen die Kohlen in Unsern Aemtern aufzukaufen, und aus dem Lande zu verfahren ...

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , 1762

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn872915557

Abstract: Verordnung betreffend den Kohlehandel

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