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Friedrich Mecklenburg-Schwerin, Herzog

Wir Friederich, von Gottes Gnaden Herzog zu Mecklenburg ... Geben hiemit öffentlich zu wissen, daß, da bey Unserer Cammer der hievorigen so oft wiederholten Verordnungen ohngeachtet, fast täglich verschiedene Vorstellungen eingehen, welche lediglich vor die Amts-Gerichte gehören ...

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1765?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn87318548X

Abstract: Verordnung betreffen die Streitigkeiten beim Amtsgericht einzureichen

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