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Wann E. E. Rath misfällig bemerket, daß von den hiesigen Handwerkszünften vielfältig, so wol in Sachen, so dem dürren Buchstaben des allerhöchsten Reichs-Schlusses von 1731. zuwieder ... wird hiermit verfüget ... : Rostock, den 1sten Märtz, 1768.

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1768?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn875841023

Abstract: Erneuerung früherer Verordnungen wegen der Zunftmisbräuche

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