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Demnach Burgermeistere und Rath der hiesigen Hertzoglichen Mecklenburgischen Vorder- und Residence-Stadt Güstrow der unter denen Pferden im Dom- und Schnoien-Viertel graßirenden Kranckheit halber bereits im vorigen Monath einige Verfügung gemachet ... : Decretum in Senatu d. 5. Maji 1750.

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1750?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn872848639

Abstract: Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung einer Pferdekrankheit.

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