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Johann Georg Döhler

Joh. Georg Döhlers, JCti, Schein und Seyn Des Richterlichen Ambtes, Das ist Kurtze doch gründliche Unterweisung, Wie ein junger Mensch und Stvdiosvs Welcher dereinst ein Richterliches Ambt antreten ... Sich darzu anschicken, was er vorher oder bey seinem Ambt noch lernen und wissen/ auch was vor Qualitäten er haben müsse? : Ingleichen was er bey dem Richterlichen Ambt zu gewarten, zu suchen, und zu vermeyden habe? : Dessen auch diejenige so entweder gar nicht/ oder doch die Rechte nicht studiret haben, zu einigem Unterricht sich nützlich werden gebrauchen können

Zum andernmal wieder aufgelegt, Coburg Coburg: in Pfotenhauerischen Buchladen , 1728

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn883092638

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