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Demnach es wegen der zur Unterstützung der Stadt-Casse und Beybehaltung des Credits erforderlichen Steuer zur Entscheidung Sr. Herzogl. Durchl. gekommen ...

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1772?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn874966566

Abstract: Steuerverordnung der Stadt Rostock

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