zum Inhalt


Wann sich sattsam bemerken läßt, daß die unterm 31sten Aug. 1768. zur Abstellung des Feuer gefährlichen Tobacksrauchens publicirte Verordnung häufig übertreten werde ... so wenig den Vorschriften der Feuer-Ordnung ...

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1775?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn89048418X

Abstract: Erneuerung der Verordnung wegen des Tabakrauchens, Rostock vom 31.8.1768.

Druck   Freier Zugang    


Anbieter

Universitätsbibliothek Rostock

Portale

OPACGVKVD18Digitale Bibliothek MV

Rechte

gemeinfrei

Dieses Werk unterliegt keinen bekannten urheberrechtlichen Beschränkungen.