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Johann Friedrich Vetter

Abgenöthigte und unschuldig schuldige Vertheidigte Unschuld des Jacobi Ferdinandi Veritophili Bilder-Saals der Thoren und Narren, gegen Cordati Sinceri Vetteritophili unzeitige Schutz-Schrift : darinn einem jeden Anschauer die Gemühts-Gaben des Hn. Doct Vetters deutlich vorgestellet werden; zugleich aber auch gezeiget wird, daß der Hr. Vetteritophilus sich selbst und seine Schwachheiten gänzlich aus der Acht gelassen, und durch seine vermeinte Schutz-Schrift angezeigt habe, daß er geschossen, und, wie die Thoren und Narren in dem Bilder-Saal, recht getroffen sey

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1736?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn886731143

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