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Christian Ludwig II., Mecklenburg-Schwerin, Herzog

Instruction, Soll derselbe 1. die unter den 29. Mart. 1745. publicirte Verordnung/ wegen der Bettler und herum lauffenden Gesindel/ sich wohl bekant machen/ und so viel an ihm ist/ darüber halten/ daß solcher in allen Puncten nachgelebet werde ...

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1745?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn879951966

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