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Da in unserer guten Stadt, bey Besetzung sowol publiquer als auch Privat-Aempter und Dienste eine überall fast obtinirende Gewohnheit eingerissen, daß die Neuerwählete nicht allein mit andern Ausgaben beschwehret, sondern Sie auch dahin sind verpflichtet worden, daß eine grosse Gasterey müssen angestellet seyn ...

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1730]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn892933585

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