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Christian Ulrich Ludwig Hennemann

Betrachtung der Frage: Ob Personen, welche im Zustande der Unwissenheit oder des Wahnsinnes, binnen einem Jahre von Zeit ihnen immitelst angefallener Erbschaft mit Tode abgehen, nach Römischen Rechten, ihren Erben ein Deliberations-Recht verlassen

Schwerin Schwerin: gedruckt und verlegt von Wilhelm Bärensprung , 1782

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn1024412660

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