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Demnach E. E. Rath in Erfahrung gebracht, daß allenthalben in der Nachbarschaft viel loses-Gesindel, fremde Bettler, Räuber, Diebe, und Mord-Brenner sich hervorgeben ...

[Rostock] [Rostock]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1765?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn1698975015

Abstract: Verordnung, dass Fremde in und vor der Stadt Rostock nur in Wirtshäusern logieren dürfen und ihre Ankunft dem Rat der Stadt zu melden ist

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