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Bei der gegenwärtigen algemeinen Unmöglichkeit, durch den Verkauf der Güther eine ansehnliche Schulden-Last mit baaren Gelde abzutragen, ist auch die Frage zu verschiedentlichen Verhandelungen gekommen, ob und wie die Debit-Sache des Herrn von Raven auf Nossentin durch einen gültigen Vergleich zu beendigen sei ...

[Mecklenburg] [Mecklenburg]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1771]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn1699285136

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