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E. E. Rath erneuert hiedurch die vorigen Verordnungen: 1) daß sich Niemand ... ohne brennendes Licht in der Laterne, auf den Straßen finden lassen solle ...

[Rostock] [Rostock]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1800?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn1699014124

Abstract: Verordnung betreffend die Sicherheit in der Nacht auf den Straßen und in den Krügen von Rostock 1800. Erneuerung des Verbots, abends und nachts ohne Laterne durch die Stadt zu gehen; Verbot, in Gruppen von mehr als 4 Personen zu gehen [u.a.]

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