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Kund und zu wissen sey hiemit, daß untengenannte hiesige Bürger und Kaufleute, in Erwägung des beträchtlichen Verlustes, den sie seit einiger Zeit beym Kornhandel erlitten haben ... : Rostock den 10ten April 1797

[Rostock] , 1797

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn1700210564

Abstract: Vereinbarung der Rostocker Kornhändler über die Einschränkung der Vergütungen für die Getreide verkaufenden Landleute.

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