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Valentin Christoph Möller

Nach der Huldreichsten und gnädigsten Verordnung des Besten Landes-Vaters wird auf dem Herzoglichen Pädagogium zu Bützow unter der Commissarischen Aufsicht des ... Herrn Oberhauptmann von Oerzen die öffentliche Prüfung der Scholaren am 13ten April dieses Jahrs in folgender Ordnung angefangen, und an den übrigen Tagen fortgesetzt werden ... ladet hiezu ... gehorsamst und ergebenst ein

Bützow Bützow: [Verlag nicht ermittelbar] , 1774

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn1698631286

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