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Wir Bürgermeistere und Raht der Stadt Rostock Fügen, nächst Entbietung Unsers freundlichen Grusses und geneigten Willens, allen unsern Bürgern ... hiedurch zu wissen: Demnach die gemeine Noht noch vorhanden ...

[Rostock] [Rostock]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1759]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn1698880456

Abstract: Steuerverordnung der Stadt Rostock

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