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Wir Bürgermeistere und Rath der Stadt Rostock Fügen hiemit nebst Entbietung unsers freundlichen Grusses und geneigten Willens allen unsern Einwohnern, Schutzverwandten und Bürgern samt und sonders zu wissen: Demnach die Erfahrung mehr als zu viel lehret, daß mancher durch das Spielen in Verfall seiner Umstände gerathe ...

[Rostock] [Rostock]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1766?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn1698986963

Abstract: Verbot des Hazardspiels in Rostock 1766

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