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Karl VI., Heiliges Römisches Reich, Kaiser

Wir Carl der Sechste [et]c. [et]c. [et]c. Tit. Entbiethen N. N. allen und jeden Churfürsten/ Fürsten (ad longum ins Reich) Unsern resp. Freund- Vetter- und Oheimblichen Willen, Kayserl. Hulde, Gnad und alles Gutes, und mögen denenselben ... nicht verhalten, gestalten ab denen bißherigen Weltläufften jedermann von selbsten vorsichtig erkennen wird, wie gefährlich es um den gemeinsamen Friedens- und Ruhe-Stand fast der gantzen Christenheit ... beschaffen seye ... : Geben in Unserer Stadt Wien, den 3 Februarii 1727.

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1727]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn1703724267

Abstract: Kaiserl. Verordnungen zum Einkauf und Ausfuhrverbot von Waren

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