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Wann E. E. Rath mißfällig vernommen, daß viel loses Gesindel sich von Zeit zu Zeit einschleichet, und von demselben hieselbst der zu befürchtenden Diebstähle zu geschweigen ... : Rostock den 14ten May 1779

[Rostock?] [Rostock?]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1779]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn1766159230

Abstract: Erneuerung der Verordnung vom 22.11.1765, daß Fremde in und außerhalb der Stadt Rostock nur in Wirtshäusern logieren dürfen und ihre Ankunft dem Rat der Stadt zu melden sei

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