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E. E. Rath findet Sich bewogen, in Grundlage der vorigen Verordnungen, Nachstehendes zu verfügen ... : Rostock den 13ten December 1800

[Rostock] [Rostock]: [Verlag nicht ermittelbar] , 1800

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn1766771297

Abstract: Erneuerte Verordnung, daß Fremde in und außerhalb der Stadt Rostock nur in Wirtshäusern logieren dürfen und ihre Ankunft dem Rat der Stadt zu melden sei

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