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Wir Bürgermeistere und Rath der Stadt Rostock Fügen hiemit nebst Entbietung unsers freundlichen Grusses, allen unsern Bürgern und Einwohnern zu wissen, daß ... zu Bestreitung der dringenden Abgaben ... wir uns genöthiget gefunden, eine abermahlige allgemeine Steure zu verordnen ... : Publicatum Jussu Senatus, Rostock, den 8ten December, 1760

[Rostock?] [Rostock?]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1760?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn1809413060

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