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Wir Bürgermeistere und Raht, der Stadt Rostock, thun kund, und hiedurch für Unß und Unsere Successores, demnach sämbtliche Kauff-Leute hieselbst darauf bedacht gewesen, das, bey dieser guten Stadt, bis daher zimlich geschwächte Commercium, nach Möglichkeit wieder herzustellen ...

[Rostock] [Rostock]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1735]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn1775713067

Abstract: Reglement der Kaufleute-Compagnie zu Rostock vom 25. Februar 1735

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