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Wir Bürgermeister und Raht der Stadt Rostock/ fügen allen und jeden Bürgern und Einwohnern dieser Stadt hiemit zu wissen: Ob wir zwar in negstverwichener Zeit/ durch unterschiedliche publicirte Mandata unsere Bürger und Einwohner/ so wol für ihre selbsteigene Person/ als auch für ihre Kinder und Haußgesinde ... zur wahren Gottesfurcht väterlich auffmuntern ... : Publicatum Rostock den 16. Junii Anno 1661

[Rostock?] [Rostock?]: Gedruckt durch Johann Richeln , [1661?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn1809783739

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