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Alß bey annoch anhaltender engen Einsperrung dieser Stadt die disposition des Feindes und dessen intention nicht so genau zu bemercken/ ob derselbe auch zu Bombarrung dieses Orths entschliessen möchte ... so werden ... die ... Feuer-Ordnunge[n] hiemit erneuert ... : [Wismariæ d. 2 Januar: 1716.]

[Wismar] , [1716]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn1797028545

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