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Gründliches Bedenken: Ob und wenn ein Bürger eines Staats, als ein rechtschaffener Bürger desselben, und ohne ihn sträflich zu werden, seine Landesreligion der Falschheit öffentlich verdächtig machen könne? : wird in Ansehung der heutigen Evangelischen Religionsverbesserer, und auf diesen Fuß sich gesetzten Heiligenschriftausleger, der nähern Prüfung eines vernünftigen Publikums unterworfen

Bützow und Wismar Bützow und Wismar: in der Berger- und Bödnerischen Buchhandlung , 1777

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn1799868141

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