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D. T.

Der in Rechten Wohl-instruirte Neu-angehende Teutsche Jurist : Unterwiesen in II. Theilen, Da in den I. Eine nützliche Einleitung zur heutigen Praxi des Stadt-Rechts/ und Gerichtl. Processes. Im II. aber die in Flecken/ Aemtern und auf den Lande üblichen Gewohnheiten/ Privilegia und Rechte/ enthalten : Alles kurtz und deutlich/ meistens nach Sächsis. Rechten ... Wie auch nöthigen Registern : Also ausgefertiget, und mit einer Vorrede versehen

Arnstadt und Leipzig Arnstadt und Leipzig: Verlegts Ernst Ludwig Niedt , 1720

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn1727822293

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