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Erbauliches Denckmahl Uber den Auf den 18. Julii 1732. gnädigst-verordneten und im gantzen Hertzogthum Würtemberg offentlich gehaltenen Buß- Bet- und Fast-Tag, Worinnen die Beschaffenheit Einer rechtschaffenen Busse; Nebst Zerschiedenen, einer Gott-begierigen Seele dienlichen Dingen enthalten

Stuttgart : Metzler, Stuttgart: Erhard , 1732

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn837888336

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