E. E. Rhatts der Stadt Wißmar Gemeyner Bescheid
: Obwoll E. E. Rhatt der guten Hoffnung gelebet/ es würden alle und jede Bürger- und
Einwohner dieser Stadt conservation ... und Anno 1665. in offenem Druck gegebenen
FeurOrdnung/ gelebet ... ; [Feuerverordnung] ; [Publicatum in Senatu den 21. Julii.
1673]
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