Von Gottes Gnaden, Christian Ludewig, Hertzog zu Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin
und Ratzeburg, auch Graff zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr [et]c.
Als Kayserl. Commissarius. Nachdem in der allerhöchsten Kayserl. Resolution vom 20.
Augusti a. c. Uns allergnädigst committiret, das Kayserl. Duell-Patent von 1668. welches
den 4. Febr. 1716. in denen Mecklenburgischen Landen zu beobachten anbefohlen ...
: [Gegeben Schwerin den 20. Septembr. 1737.]
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