Von Gottes Gnaden/ Wir Friedrich Wilhelm/ Hertzog zu Mecklenburg ... Nachdem Uns/
das Hertzogthumb Güstrow/ nunmehro durch Göttliche gnade angefallen/ und Wir solchem
nach/ gnädigst gewillet seyn/ allen denen/ die daraus mit Recht etwas zufordern haben/
sive sint Hypothecarij, sive nudi Chirographarij, oder sonst privilegirte Creditores,
so weit denen Pactis Familiae es gemäß/ ihre respective bahre Bezahlung/ oder anderwertige
Rechtliche Vergnügung wiederfahren zulassen ... so Gegeben in Unser Residentz Güstrow/
den 8ten Sept. Anno 1702.
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