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Von Gottes Gnaden Wir Adolph Friedrich/ Hertzogk zu Meckelnburg ... Fügen für Uns und in Vormundschafft des ... Herrn Gustaff Adolphen Hertzogen zu Meckelnburgk ... hiemit gnädig zu wissen. Nachdeme Uns Unsere Erbare Ritter- und Landschafft ... fürgetragen/ wie nicht allein die Brücken/ Stäge und Wege bey vorigem ... Kriegeswesen/ an vielen Oertern gäntzlich und dermassen ruiniret/ daß die Gemeine Land- und andere Wege gantz nicht ... gereiset werden könten ... Diesem nach befehlen Wir hiermit allen und jeden ... daß ein jeglicher an seinem Ort die verfallene und ruinirte Brücken und Stäge/ verdorbene ... Wege, hinwieder düchtig und ... bessern und repariren ... geben Schwerin den 12. Maii Anno 1651

[S.l.] , 1651

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn730670368

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