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Wann die Erfahrung bestättiget, daß die unterm 13ten Aprill 1787. wieder die Hazard-Spiele publicirte Verordnung, welche also lautet ... zeither gänzlich außer Acht gelassen worden sey; so findet E. E. Rath Sich genöthiget, dieselbe ... hierdurch zu erneuern ... : Publicatum Jussu Senatus. Rostock den 31sten Januar 1793.

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1793]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn890697388

Abstract: Erneuertes Verbot des Hazardspiels Rostock 1793.

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