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Christian Ludwig II., Mecklenburg-Schwerin, Herzog

Von Gottes Gnaden Christian Ludewig/ Hertzog zu Mecklenburg ... Als Allerhöchst verordneter Commissarius. Wenn durch Frequentirung der öffentl. Vieh-Märckte/ die in der Nachbahrschafft grassirende Vieh-Seuche gar leicht weiter propagiret werden kan/ und Wir bey diesen Umständen für nöthig finden/ daß ... die öffentlichen Märckte sowohl der Pferde/ als des Horn-Viehes eingestellet werden ...

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1745?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn862172918

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