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Friedrich Mecklenburg-Schwerin, Herzog

Friederich, Von Gottes Gnaden Herzog zu Mecklenburg ... Ehrsame, liebe Getreue! Wir befehlen euch hiemit gnädigst, die in dortiger Stadt als Bürger aufgenommene Messer- und Kessel-Träger auch Leinwands-Händler und Galanterie-Krämer vorzufordern, und ihnen samt und sonders bey Verlust ihres Bürger-Rechts und nach Befinden anderer schwerer Strafe ... : Datum auf Unsrer Vestung Schwerin, den 19ten May 1764.

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1764?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn873060873

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