zum Inhalt


Von Gottes Gnaden Adolph Friedrich und Gustaff Adolph Gevettere Hertzogen zu Mecklenburg etc. Erbar/ Lieber getrewer/ du erinnerst dich unterthänig/ Was massen wir unser Erbarn Ritter- und Landschafft auff dem vor zweyen Jahren zu Malchin und folgends in abgewichenen Jahre zu Sternberg gehaltenen Landtagen gnädig anbefohlen/ sich eines andern Christbilligen modi contribuendi, dadurch die Armuth oder sonst jemand zur ungebühr mit unbilliger ungleichheit nicht praegraviret, noch beschweret werden möchte ... So haben wir ... einen Landtag auff den 7. künfftigen Monats Octobris ... zu Güstrow angesetzet ... Datum den 23. Augusti Anno 1656

[S.l.] , 1656

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn730672808

Druck   Freier Zugang    


Anbieter

Universitätsbibliothek Rostock

Portale

OPACGVKVD17Digitale Bibliothek MV

Rechte

gemeinfrei

Dieses Werk unterliegt keinen bekannten urheberrechtlichen Beschränkungen.