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Demnach bey numehro Gott Lob! verenderten Preise des Korns/ der bißhero gewöhnliche Bier-Taxt auch vermindert werden muß ... Es ist hiemit denen zur Probe verordneten committiret/ genaue Auffsicht zu thun/ und/ nachdem Sie das Bier gut oder schlecht finden/ den Taxt desselben/ ohne Unterscheid der Persohnen/ zu mindern ... : [Decretum in Senatu, den 4. May. 1695.]

[Wismar?] , 1695

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn742391108

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