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Von Gottes gnaden Wir Gustaff Adolph/ Hertzog zu Mecklenburg ... Fügen allen und jeden Unseren Unterthanen und Landes Einwohnern hiemit ... zu wissen; Ob wol Wir die/ der Schäffer halber ... außgelassene Verordnung/ auch in diesem Jahre renoviren und dahin einrichten lassen/ das ... innerhalb dreyen Jahren aus Unsern Landen mit seinem Schaaff- und anderen Viehe ... wegzuziehen ... : Datum in Unserer Residentz Güstrow/ den 12. Iulii, Anno 1680

[S.l.] , 1680

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn747831807

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