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Wir zur Fürstlichen Mecklenburg-Güstrauischen Interims-Regierung verordnete Rähte. Fügen allen und jeden ... hiemit zuwissen ... wesgestalt wit genöhtiget worden/ wegen des in vorigem Jahre von dem Allerhöhesten verhengten Mißwachses/ und deßhalb entstandener grossen Theurung und Hungers-Noth der Armuth ... : Datum Güstrow/ unter dem zur Fürstl. Mecklenburg-Güstrowschen Interims-Regierung verordneten Insigel/ den 22 Augusti, Anno 1699

[S.l.] , 1699

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn770139981

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