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Bedencken Wann eine hohe Obrigkeit durch euserliche Zufälle behindert wird/ das sie in ihren Landen nicht Regierungs Anstellung machen kan/ Ob die Reichs- oder Landstände und Officirer in zwischen auff des Regiments bestellung zu des Landes Conservation und gemeinen besten wol verdacht sein können

[S.l.] , 1637

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn788075101

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