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Kurzer Inbegriff vom Stand der Sache zwischen der Mecklenb. Ritterschaft und den Mecklenb. Städten, wegen Beytrags zu Zinsen von Landes-Schulden zusammen gezogen aus dem, was bey dem Kayserl. höchstpreißlichen Reichs-Hofrath abseiten der Städte mit Beglaubigung allerunterthänigst vorgetragen worden

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1780?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn862376696

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