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Demnach sich der Nutzen von dem Gebrauche der Zahl-Haspeln schon in verschiedenen Ländern bethätiget hat, solcher auch jetzo in denen Mecklenburgischen mittelst einer besonderen Landes Constitution eingeführet werden soll; so will gleichmäßig E. E. Rath mit Zustimmung der Ehrl. Hundert Männer hiemit verordnen: 1) Daß künftig ... Niemand, der zum Verkauf spinnet, zum Abhaspeln des gesponnenen Garns sich eines andern, als eines gewrögten und gestempelten Zahl-Haspels bedienen soll ...

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1775?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn862639468

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