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Nachdeme Seine Churfürstl. Durchl. in Bayern in Münz-Sachen ein Interims-Provisorium unter den 9ten hujus ... ergehen lassen, daß Nehmlichen soviel die Ausländischen Batzen, halbe Batzen, Weißpfenninge, und ausserhalb des Bayerischen Crayßes geschlagene Kreutzer betrifft, es bey dem ... Verruf ... sein Bewenden ... haben ... Dahingegen die Kayserl. Chur-Bayrische und Fürstlich-Salzburgische Groschen bey ihrem ehemaligen Valor ... bleiben, der Terminus ad quem, wie lange ... gegenwärtiges Provisionale dauern, aber ... ungewiß ... Als hat man ... von Seiten ... dieser ... Stadt Regensburg ... erinnnern wollen : Decretum in Senatu d. 16. Aug. 1754.

[Regensburg?] [Regensburg?]: [Verlag nicht ermittelbar] , 1754

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn863321267

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