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J. G. Emme

Alß nach Anleitung Ihro Königl. Maytt. Unsers Allergnädigsten Königs und Herren ausdrücklicher Verordnung de dato Stralsund den 9/20 Juny. 2. a. c. zum Behuff hiesiger Königl. Garnison endlich zur Müntz-Verhöhung geschritten werden müssen ... : Wißmar den 15 Septembr, 1715.

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1715?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn872791785

Abstract: Wismarer Münzverordnung

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