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Karl VI., Heiliges Römisches Reich, Kaiser

Nachdem die von Sr. Röm. Käyserl. Majestät in Dero allerhöchsten Resolution vom 14. May a. c. allergerechtest erkante Patentes an die Hoch-Fürstl. Mecklenburgl. Schwerinische Steuer Commissarios und Einnehmere nunmehro ausgefertiget; und Dero gegenwärtigen Commission im Mecklenburgischen unter allerhöchst gedachter Sr. Kayserl. Majestät eigenen Hand und Insiegel zugesandt: wie solche von Wort zu Wort lauten: Wir Carl der Sechste ... Fügen denen Schwerinischen Steuer Commissariis und Einnehmeren hiemit fernerweith zu wissen ... wie daß gegen Unsere Kayserl. Executiones ihr Euch gesetzet ... Signatum zu Laxenburg ... den vierzehnten May Anno Siebzehen hundert drey und zwantzig ... Carl ... Abdruck in forma authentica verfertigt/ und zu affigiren verordnet worden. Rostock den 7. August. 1723 ...

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , 1723

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn87670870X

Abstract: Erlaß an die Schwerinischen Steuerkommissare und Einnehmer, worin ihnen strikte Befolgung der kaiserlichen Exekutionen zur Pflicht gemacht wird

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