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Gründlicher Gegenbeweis daß es mit dem Besitz und mit der Gerechtsame des Schonenfahrer-Collegii die Personen der Kaufleute-Compagnie zu Lübeck ins Schonenfahrer-Collegium zu zwingen ein leeres Nichts sey : Zur Beantwortung des sogenannten Gründlichen Beweises

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , 1761

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn882967282

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