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Als E. E. Rath mißfällig erfahren, wie Dessen hiebevor ergangenen Mandaten entgegen, der Koth und Unflath mitten in den Gassen und in den Wasserläufen zusammen gefeget, und also nicht allein zur Unzierde, sondern auch zum Nachtheile gemeiner Stadt, der Grube und dem Strande zugeflößet werde ... : Publicatum Jussu Senatus Rostock, den 2ten Januar, 1761.

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1761]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn890439826

Abstract: Mandat des Rostocker Magistrats betreffend die Strassenreinigung

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