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E. E. Rath findet Sich bewogen hiedurch, im Bezug auf die bereits unterm 8. d. M. wegen der Vor- und Auf-käufereyen erneuerte Verordnung ... : Rostock den 5ten November 1800

[Rostock] , 1800

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn1700208624

Abstract: Ergänzung der Verordnung gegen die Vor- und Aufkäuferei vom 8.10.1800

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