zum Inhalt


Wann E. E. Rath mißfällig vernommen, daß viel loses Gesindel sich von Zeit zu Zeit einschleichet, und von demselben hieselbst der zu befürchtenden Diebstähle zu geschweigen ... : Rostock den 14ten May 1779

[Rostock?] [Rostock?]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1779]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn1766159230

Abstract: Erneuerung der Verordnung vom 22.11.1765, daß Fremde in und außerhalb der Stadt Rostock nur in Wirtshäusern logieren dürfen und ihre Ankunft dem Rat der Stadt zu melden sei

Druck   Freier Zugang    


Anbieter

Universitätsbibliothek Rostock

Portale

OPACGVKVD18Digitale Bibliothek MV

Rechte

gemeinfrei

Dieses Werk unterliegt keinen bekannten urheberrechtlichen Beschränkungen.